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Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. BergenEnkheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 16
2 Stationen im Verfahren

Antwort steht aus

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Der Lehrgarten, der sich auf einem städtischen Grundstück befindet, das dem Obst- und Gartenbauverein als Pächter zur Verfügung steht, dient als praktische Lern-, Anschauungs- und Erlebnisstätte für Mitglieder, Garteninteressierte sowie Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen. Hier werden Fachwissen und praktische Kenntnisse rund um den Obstbau, Gartenpflege, Natur- und Umweltschutz vermittelt. Bis heute verfügt der Lehrgarten über keinen öffentlichen Stromanschluss, die direkten Nachbarn, der Schützenverein und das Wasserwerk, jedoch schon. Für Lehrgänge, Arbeitseinsätze sowie Vereinsveranstaltung ist der Verein regelmäßig auf den Einsatz von Notstromaggregaten angewiesen. Um die Lärm- und Schadstoffemission der benzinbetriebenen Notstromaggregate zu reduzieren, die Bewirtschaftung des Lehrgartens durch den verstärkten Einsatz moderner Akkugeräte anstelle benzinbetriebener Rasenmäher, Motorsensen und anderen nötigen Geräten klimafreundlicher zu betreiben, die Rahmenbedingungen für Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Vereinsaktivitäten zu verbessern, eine Aufwertung des Lehrgartens als Begegnungs- und Veranstaltungsort für die Öffentlichkeit aufzuwerten und für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bedarf es eines Stromanschlusses an das öffentliche Stromnetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 416

entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 29.07.2026

Betreff: Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. Bergen-Enkheim

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, den Lehrgarten (Gemarkung 0486, Flur 38, Flurstück 8/1) des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. Bergen-Enkheim an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.

Begründung:

Der Lehrgarten, der sich auf einem städtischen Grundstück befindet, das dem Obst- und Gartenbauverein als Pächter zur Verfügung steht, dient als praktische Lern-, Anschauungs- und Erlebnisstätte für Mitglieder, Garteninteressierte sowie Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen. Hier werden Fachwissen und praktische Kenntnisse rund um den Obstbau, Gartenpflege, Natur- und Umweltschutz vermittelt.

Bis heute verfügt der Lehrgarten über keinen öffentlichen Stromanschluss, die direkten Nachbarn, der Schützenverein und das Wasserwerk, jedoch schon. Für Lehrgänge, Arbeitseinsätze sowie Vereinsveranstaltung ist der Verein regelmäßig auf den Einsatz von Notstromaggregaten angewiesen. Um die Lärm- und Schadstoffemission der benzinbetriebenen Notstromaggregate zu reduzieren, die Bewirtschaftung des Lehrgartens durch den verstärkten Einsatz moderner Akkugeräte anstelle benzinbetriebener Rasenmäher, Motorsensen und anderen nötigen Geräten klimafreundlicher zu betreiben, die Rahmenbedingungen für Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Vereinsaktivitäten zu verbessern, eine Aufwertung des Lehrgartens als Begegnungs- und Veranstaltungsort für die Öffentlichkeit aufzuwerten und für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bedarf es eines Stromanschlusses an das öffentliche Stromnetz.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2026OFOF 16/16Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. BergenEnkheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OMOM 416Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. BergenEnkheim
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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