Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anbringung eines Fahrradbügels vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98, um den Zugang zum Grundstück zu verbessern. Dies ist notwendig, da der Zugang häufig durch parkende Fahrzeuge versperrt ist, was den Hausbewohnern den Zugang mit Lastenrädern erschwert.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98 einen Fahrradbügel auf dem Gehweg anzubringen, sodass der Grundstückszugang nicht mehr versperrt werden kann.
Begründung
Den Hausbewohnern ist es oftmals nicht möglich, ihr Lastenrad auf das Grundstück zu bringen, da der Zugang eng zugeparkt ist. Darüber hinaus wird durch ein solches Parken auch die sich unmittelbar anschließende Zufahrt zum Nachbarhaus behindert. Ein einzelner Fahrradbügel auf dem Gehweg würde diese Probleme lösen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2023OFOF 511/3Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4140Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98Direktanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1803Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats