Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4121 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 12.04.2015
Betreff: Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Erschließung des neuen Wohngebietes am Sommerhoffpark erfolgen soll:
- Vom geplanten Wohngebiet aus in Richtung Camberger Brücke und Westen; 2. von der östlichen Gutleutstraße zum geplanten Wohngebiet. Weiter wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob ein Umbau des Verkehrsknotens Camberger Brücke/Gutleutstraße geplant ist. Begründung: Die Fragen der verkehrlichen Erschließung konnten bei der Vorstellung des Projektes nicht erörtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2015OFOF 611/1Verkehrliche Erschließung Baugebiet am SommerhoffparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2015Sie sind hierOMOM 4121Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am SommerhoffparkDirektanregung
- 3. August 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1131Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am SommerhoffparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats