Beseitigung einer wilden Bauschuttablagerung am Riedberg
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 439/12 vom 12.04.2015
Betreff: Beseitigung einer wilden Bauschuttablagerung am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die seit über zwei Jahren bestehende illegale Bauschuttablagerung im Bereich Am Taubenzehnten/Valentin-Schmetzer-Weg, direkt hinter der Kita Königsblick, Altenhöferallee 160, zu beseitigen, damit spielende Kinder nicht durch Glasscherben gefährdet und keine weiteren Ablagerungen ausgelöst werden. Da die Fläche noch längere Zeit ungenutzt bleiben wird, ist eine extensive Begrünung zu prüfen, um starken Samenflug zu der angrenzenden Ackerfläche zu vermeiden.
Begründung: Schon länger zurückliegende Gespräche von Ortsbeiratsmitgliedern und der Kinderbeauftragten mit der Hessen Agentur und dem Stadtplanungsamt, mit der Bitte, den Bauschutt beseitigen zu lassen, blieben erfolglos. Da die Besiedlung in diesem Bereich zunächst abgeschlossen und auch die letzte Wohnungsbaumaßnahme im Valentin-Schmetzer-Weg beendet ist, bittet der Ortsbeirat, den oben genannten Grundstücksbereich in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2015OFOF 439/12Beseitigung einer wilden Bauschuttablagerung am RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2015Sie sind hierOMOM 4107Beseitigung einer wilden Bauschuttablagerung am RiedbergDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1103Beseitigung einer wilden Bauschuttablagerung am RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats