Weg am Theodor-Stern-Kai
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Weg am Theodor-Stern-Kai als nicht benutzungspflichtigen Radweg kenntlich zu machen und durch Bordsteinaufsätze vor Falschparken zu schützen. Dies ist notwendig, da der Weg häufig als Parkfläche missbraucht wird, was Fußgänger gefährdet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Hoffmann-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Niederrad: Begrünung Deutschordenstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Sperrung Rennbahn-/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungsende30.07.2024 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Heinrich-Hoffmann-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Fahrbahn und Straßenbahngleisen auf der Deutschordenstraße und dem Theodor-Stern-Kai im Verlauf zwischen der Heinrich-Hoffmann-Straße und der Main-Neckar-Brücke als nicht benutzungspflichtigen Radweg kenntlich zu machen. Im Bereich des Theodor-Stern-Kais westlich der Brücke ist der Weg durch Bordsteinaufsätze vor Falschparken zu schützen.
Begründung
Der Weg war bis vor etwa zehn Jahren ein benutzungspflichtiger Radweg. Da der Weg nicht den Vorgaben für benutzungspflichtige Radwege entsprach, wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Seitdem ist nicht mehr klar, ob es sich um einen Fuß- oder Radweg handelt. Der Weg wird leider ständig als Parkfläche missbraucht. Zu Fuß Gehende müssen auf die Fahrbahn der viel befahrenen Kreisstraße ausweichen und sind dadurch stark gefährdet. Ordnungsmaßnahmen bleiben wirkungslos, weil kein Lerneffekt eintritt. Offenbar handelt es sich bei den Falschparkenden um stets wechselnden Besuch des Klinikums, aus dessen weitem Einzugsbereich. Der Weg muss daher durch Einbauten gegen das Parken geschützt werden. Poller kommen nicht infrage, weil sie in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn installiert werden müssten und den Weg unbrauchbar machten. Die sehr wirksamen und platzsparenden Bordsteinaufsätze dürfen nicht auf Fußwegen, aber auf Radwegen installiert werden. Daher ist es sinnvoll, den Weg wieder klar als Radweg kenntlich zu machen und die Bordsteinabweiser zu installieren. Der Weg wies zu keiner Zeit die für Fuß- oder Radwege erforderlichen Standards auf, weil die erforderlichen Absenkungen und Überquerungsmöglichkeiten fehlen. Aufgrund der geringen Erschließungsfunktion des Weges ist es wenig sinnvoll, durch umfangreiche Baumaßnahmen die erforderlichen Standards zu realisieren. Die Vorschläge des Ortsbeirats können durch Anpassungen im Bestand kostengünstig verwirklicht werden. In der Praxis haben sich zu Fuß Gehende weder durch die parkenden Kraftfahrzeuge noch durch die Ausweisung als Radweg von der Benutzung abschrecken lassen. Die Benutzung bei blockierenden Fahrzeugen ist aber viel gefährlicher, weil zu Fuß Gehende wie oben beschrieben auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dagegen sind Konflikte mit Radfahrenden wegen der geringen Attraktivität des Radwegs nicht zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 801/5Weg am Theodor-Stern-KaiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4099Weg am Theodor-Stern-KaiDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2195Weg am Theodor-Stern-KaiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats