Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, den Bordstein an der Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße abzusenken, um die Überquerung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und für Kinder zu erleichtern. Dies wird erwartet, um die Sicherheit und Zugänglichkeit in diesem Bereich zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen.
Begründung
Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2023OFOF 315/4Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/FreihofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4093Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/FreihofstraßeDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1800Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/FreihofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats