Fußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Gully-Abfluss in der Scheidswaldstraße zu säubern, um die sichere Querung des Fußgängerüberwegs zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der Überweg bei Regen durch eine Pfütze unpassierbar wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Gully-Abfluss zu säubern, damit die durch eine sich auf den gesamten Fußgängerüberweg erstreckende Pfütze verhinderte Straßenquerung über den Zebrastreifen vor der Einmündung der Scheidswaldstraße in die Wittelsbacherallee (siehe Bild) für Fußgängerinnen und Fußgänger wieder uneingeschränkt möglich ist.
Begründung
Der Fußgängerüberweg über die Scheidswaldstraße wird aufgrund eines verstopften Gully-Abflusses bei Regen überschwemmt, sodass die sichere Querung der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger stark eingeschränkt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 308/4Fußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4088Fußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1799Fußgängerüberweg in der Scheidswaldstraße wieder begehbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats