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Wahlwerbung rund um das Wahllokal

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die Zulässigkeit von kreativen Wahlwerbungsmethoden in der Nähe von Wahllokalen zu prüfen und die Zuständigkeit für die Entfernung von Pflastermalereien zu klären. Dies geschieht im Kontext der Sicherstellung von Chancengleichheit für alle Parteien bei Wahlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 29 Tage.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob kreative Wahlwerbemethoden wie spontane Pflastermalereien in unmittelbarer Nähe des Wahllokals zulässig sind. Ebenso bittet der Ortsbeirat um Klarstellung, wer für die Entfernung der Pflastermalerei zuständig ist und wie schnell diese nach der Wahl entfernt werden muss.

Begründung

Am Tag der Kommunalwahl fanden sich auf dem Gehweg vor dem Bürgerhaus Pflastermalereien einer der zur Wahl stehenden Parteien. Der Ortsbeitrat bittet um die Klärung der Rechtslage, damit bei der nächsten Wahl Chancengleichheit für alle konkurrierenden Parteien gegeben ist und alle in gleicher Weise auf sich aufmerksam machen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2026OFOF 9/13Wahlwerbung rund um das WahllokalOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OMOM 406Wahlwerbung rund um das Wahllokal
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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