Wahlwerbung rund um das Wahllokal
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die Zulässigkeit von kreativen Wahlwerbungsmethoden in der Nähe von Wahllokalen zu prüfen und die Zuständigkeit für die Entfernung von Pflastermalereien zu klären. Dies geschieht im Kontext der Sicherstellung von Chancengleichheit für alle Parteien bei Wahlen.
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Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 29 Tage.Warum?
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob kreative Wahlwerbemethoden wie spontane Pflastermalereien in unmittelbarer Nähe des Wahllokals zulässig sind. Ebenso bittet der Ortsbeirat um Klarstellung, wer für die Entfernung der Pflastermalerei zuständig ist und wie schnell diese nach der Wahl entfernt werden muss.
Begründung
Am Tag der Kommunalwahl fanden sich auf dem Gehweg vor dem Bürgerhaus Pflastermalereien einer der zur Wahl stehenden Parteien. Der Ortsbeitrat bittet um die Klärung der Rechtslage, damit bei der nächsten Wahl Chancengleichheit für alle konkurrierenden Parteien gegeben ist und alle in gleicher Weise auf sich aufmerksam machen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026OFOF 9/13Wahlwerbung rund um das WahllokalOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 406Wahlwerbung rund um das WahllokalDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats