Wahlwerbung rund um das Wahllokal
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat bittet um Prüfung der Zulässigkeit kreativer Wahlwerbemethoden wie Pflastermalereien vor Wahllokalen. Ziel ist es, die Rechtslage zu klären, um Chancengleichheit für alle Parteien zu gewährleisten.
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Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob kreative Wahlwerbemethoden wie spontane Pflastermalereien in unmittelbarer Nähe des Wahllokals zulässig sind. Ebenso bittet der Ortsbeirat um Klarstellung, wer für die Entfernung der Pflastermalerei zuständig ist und wie schnell diese nach der Wahl entfernt werden muss.
Begründung
Am Tage der Kommunalwahl 2026 fanden sich auf dem Gehweg vor dem Rathaus Pflastermalereien einer der zur Wahl stehenden Parteien (siehe Foto). Der Ortsbeitrat bittet um die Klärung der Rechtslage, damit bei der nächsten Wahl Chancengleichheit für alle konkurrierenden Parteien gegeben ist und alle in gleicher Weise auf sich aufmerksam machen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2026Sie sind hierOFOF 9/13Wahlwerbung rund um das WahllokalOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026OMOM 406Wahlwerbung rund um das WahllokalDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF