Stadtbezirk Harheim hier: Ersatz und Pflanzung einer Gerichtslinde
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Riedhalsstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Anregung an den Magistrat vom 12.04.2010, OM 4066 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 29.03.2010
Betreff: Stadtbezirk Harheim hier: Ersatz und Pflanzung einer Gerichtslinde Der Magistrat wird gebeten, die Pflanzung einer Gerichtslinde auf dem freien Gelände südöstlich der Riedhalsstraße in Frankfurt-Harheim vor dem Naturschutzgebiet vorzunehmen.
Begründung: Eine an das historische Weidegericht der Orte Vilbel, Harheim und Massenheim im Harheimer Ried, ursprünglich eine Allmende, erinnernde Gerichtslinde wurde bei einem Sturm im Januar 2003 gefällt. Eine Neuanpflanzung ist an gleicher Stelle nicht möglich, weil das Harheimer Ried zwischenzeitlich Naturschutzgebiet wurde. Als Ersatz soll daher eine Gerichtslinde auf dem Gelände vor dem Naturschutzgebiet an prominenter Stelle zur historischen Erinnerung gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2010OFOF 181/14Stadtbezirk Harheimhier: Ersatz und Pflanzung einer GerichtslindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. April 2010Sie sind hierOMOM 4066Stadtbezirk Harheimhier: Ersatz und Pflanzung einer GerichtslindeDirektanregung
- 6. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 943Stadtbezirk Harheim hier: Ersatz und Pflanzung einer GerichtslindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats