Schnelles Internet für Harheim II
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert den Magistrat auf, einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen GigaNetz GmbH für schnelles Internet in Harheim zu prüfen. Dies wird als notwendig erachtet, um die Vorteile eines bereits bestehenden Angebots in Bad Vilbel auch für den Stadtteil Harheim zu realisieren.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob die Stadt Frankfurt einen stadtteilbezogenen Kooperationsvertrag für Harheim mit der Deutschen GigaNetz GmbH abschließen kann, und dies nach Möglichkeit kurzfristig zu tun, um das derzeit in Bad Vilbel beworbene Angebot auch für diesen Stadtteil zu ermöglichen.
Begründung
Wie bereits in der Vorlage OM 3238 vom 05.12.2022 dargelegt, hat die Stadt Bad Vilbel mit der Deutschen GigaNetz GmbH einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die Firma bietet Glasfaser-Hausanschlüsse an. Das Angebot ist aus Sicht des Ortsbeirats auch für Harheim interessant. Vonseiten der Deutschen Giganetz GmbH besteht entsprechendes Interesse, wie der Ortsbeirat in Gesprächen mit dem Unternehmen festgestellt hat. Die Vorlage ST 600 vom 06.03.2023 eröffnet aus Sicht des Ortsbeirats keine befriedigende Perspektive für den Stadtteil. Das in Bad Vilbel derzeit laufende Angebot verspricht eine deutlich kurzfristigere Realisierung für schnelles Internet im Stadtteil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023STST 600Schnelles Internet für HarheimStellungnahme
- 26. April 2023OFOF 138/14Schnelles Internet für Harheim IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4016Schnelles Internet für Harheim IIDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1701Schnelles Internet für Harheim IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats