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Höchst: Gibt es vielleicht doch etwas Neues in Sachen Höchster Fährhaus und historischer Mauer?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
62 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, über den aktuellen Sachstand des Höchster Fährhauses und der historischen Mauer zu berichten. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die bevorstehenden Sanierungsarbeiten und das Jubiläum der Höchster Mainfähre.

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Anregung

Seit mehreren Jahren beschäftigt die Höchster Bevölkerung der Zustand des Höchster Fährhauses. Die zugehörige historische Mauer ist seit Jahren in einem beklagenswerten Zustand. Entsprechende Sperrvorrichtungen schützen Passantinnen und Passanten vor einem möglichen Einsturz des Bauwerks. Auch medial wurde über das Thema schon mehrfach berichtet. Zuletzt über das Spannungsverhältnis Denkmalschutz der historischen Mauer versus des Erhalts des dortigen Baumbestandes (beschädigt die Mauer). Einige Nutzungsvorschläge wurden den zuständigen Fachämtern bereits übermittelt. Darüber hinaus stellte der Ortsbeirat Anfragen zum aktuellen Sachstand an den Magistrat. Die oberflächlichen Antworten sorgten eher für weitere Rückfragen, als für eine entsprechende Klarstellung des Sachverhalts. Im vergangenen Jahr fanden Vermessungsarbeiten am historischen Mauerwerk statt. Ein entsprechender Informationsfluss ist seither nicht an den Ortsbeirat erfolgt. In Anbetracht des derzeitigen Zustands und des bevorstehenden Jubiläums (400 Jahre Höchster Mainfähre) wäre eine Transparenzsteigerung in Sachen Höchster Fährhaus wünschenswert, um eine baldige Zweckbestimmung zu finalisieren und die Sanierungsarbeiten beginnen zu lassen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,

- dem Ortsbeirat zu berichten, welcher Sachstand in Sachen Höchster Fährhaus und zugehöriger historischer Mauer vorliegt, insbesondere auch unter dem Hintergrund der im letzten Jahr stattgefundenen Vermessungsarbeiten am historischen Mauerwerk;

- den Planungsstand zum Höchster Fährhaus und zum historischen Mauerwerk dem Ortsbeirat vorzustellen;

- zeitnah alles Mögliche zu veranlassen, um einen zweckgerechten, geplanten und zugleich zeitnahen Sanierungsprozess erzielen zu können.

Begründung

in Sachen Höchster Fährhaus und historischer Mauer? Seit mehreren Jahren beschäftigt die Höchster Bevölkerung der Zustand des Höchster Fährhauses. Die zugehörige historische Mauer ist seit Jahren in einem beklagenswerten Zustand. Entsprechende Sperrvorrichtungen schützen Passantinnen und Passanten vor einem möglichen Einsturz des Bauwerks. Auch medial wurde über das Thema schon mehrfach berichtet. Zuletzt über das Spannungsverhältnis Denkmalschutz der historischen Mauer versus des Erhalts des dortigen Baumbestandes (beschädigt die Mauer). Einige Nutzungsvorschläge wurden den zuständigen Fachämtern bereits übermittelt. Darüber hinaus stellte der Ortsbeirat Anfragen zum aktuellen Sachstand an den Magistrat. Die oberflächlichen Antworten sorgten eher für weitere Rückfragen, als für eine entsprechende Klarstellung des Sachverhalts. Im vergangenen Jahr fanden Vermessungsarbeiten am historischen Mauerwerk statt. Ein entsprechender Informationsfluss ist seither nicht an den Ortsbeirat erfolgt. In Anbetracht des derzeitigen Zustands und des bevorstehenden Jubiläums (400 Jahre Höchster Mainfähre) wäre eine Transparenzsteigerung in Sachen Höchster Fährhaus wünschenswert, um eine baldige Zweckbestimmung zu finalisieren und die Sanierungsarbeiten beginnen zu lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2023OFOF 768/6Höchst: Gibt es vielleicht doch etwas Neues in Sachen Höchster Fährhaus und historischer Mauer?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4002Höchst: Gibt es vielleicht doch etwas Neues in Sachen Höchster Fährhaus und historischer Mauer?
    Direktanregung
  3. 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1412Höchst: Gibt es vielleicht doch etwas Neues in Sachen Höchster Fährhaus und historischer MauerStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

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