Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in Eckenheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 916/10 vom 22.02.2010
Betreff: Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, unter welchen Umständen die Zufahrt zum Sportgelände Nord des Sportvereins Viktoria Preußen mit einer nicht störenden Wegebeleuchtung versehen werden kann.
Begründung: Die Zufahrt zum Sportgelände Nord des Sportvereins Viktoria Preußen führt auf einer Strecke von mehreren hundert Metern entlang des Eckenheimer Festplatzes unter schönen alten Bäumen zum Vereinsheim des Sportvereins und zu den Sportplätzen. Der Weg wird regelmäßig auch von Kindern benutzt, die zum Training gehen oder vom Training kommen. Es ist insbesondere für diese Kinder eine Zumutung und eine Gefahr, eben jenen Weg, der ebenfalls als Autozufahrt zum Vereinsgelände dient, im Dunklen gehen zu müssen. Eine nicht störende Beleuchtung des Weges könnte dies Gefahr erheblich mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2010OFOF 916/10Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010Sie sind hierOMOM 3988Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in EckenheimDirektanregung
- 14. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 966Nicht störende Wegebeleuchtung für Zufahrt zu den Sportplätzen in Eckenheim Beleuchtung des Zugangs zum SV Viktoria PreußenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats