Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz?
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3957 entstanden aus Vorlage: OF 460/4 vom 23.02.2015
Betreff: Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Intensivierung der Wohnnutzung, die in dem genannten Gebiet mithilfe von Bebauungsplanverfahren angestrebt wird, auch Konzepte zur Beordnung des ruhenden Verkehrs entwickelt werden. Kann da und dort sogar Anwohnerparken vorgesehen werden?
Begründung: Das Gebiet unterliegt einem Wandel. Das Parkplatzthema wurde vor Kurzem schon in Zusammenhang mit einer Großbaustelle an der Hagen- und Weisbachstraße aufgeworfen (Wegfall von Parkplätzen im Zuge von Baustelleneinrichtung, neue Nutzungen in der Nachbarschaft verbunden mit Handwerkerverkehren). Nun wurden in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats auch Stimmen aus der Launhardtstraße laut. Spätestens, wenn einige größere Objekte entwickelt sind, kann das Thema noch interessanter werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2015OFOF 460/4Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2015Sie sind hierOMOM 3957Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz?Direktanregung
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 734Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats