Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlich
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Anregung an den Magistrat vom 20.11.2018, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 195/13 vom 24.10.2018
Betreff: Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlich Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in der Kurmarkstraße unverzüglich ein absolutes Halteverbot einzuführen.
Begründung: Immer wieder kommt es im Einsatzfall zu Behinderungen bei der zügigen Ausfahrt der beiden großen Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr. Da die Freiwillige Feuerwehr es im wahrsten Sinne des Wortes brandeilig hat, ist es nicht zu verantworten, dass die Brandschützer vor einem Einsatz durch mehrmaliges Rangieren der teils unhandlichen Einsatzfahrzeuge wertvolle Zeit und Nerven verlieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2018OFOF 195/13Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. November 2018Sie sind hierOMOM 3941Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichDirektanregung
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 349Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats