Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlich
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Feuerwehr-Ausfahrt erforderlich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gegenüber der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in der Kurmarkstraße unverzüglich ein absolu- tes Halteverbot einzuführen. Begründung: Immer wieder kommt es im Einsatzfall zu Behinderungen bei der zügigen Ausfahrt der beiden großen Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (FFW). Da die FFW es im wahrsten Sinne des Wortes brandeilig hat, ist es nicht zu verantworten, dass die Brandschützer vor einem Einsatz durch mehrmaliges Rangieren der teils unhandlichen Einsatzfahrzeuge wertvolle Zeit und Nerven verlieren.
Inhalt
Antrag vom 24.10.2018, OF 195/13
Betreff: Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gegenüber der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in der Kurmarkstraße unverzüglich ein absolu- tes Halteverbot einzuführen.
Begründung: Immer wieder kommt es im Einsatzfall zu Behinderungen bei der zügigen Ausfahrt der beiden großen Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (FFW). Da die FFW es im wahrsten Sinne des Wortes brandeilig hat, ist es nicht zu verantworten, dass die Brandschützer vor einem Einsatz durch mehrmaliges Rangieren der teils unhandlichen Einsatzfahrzeuge wertvolle Zeit und Nerven verlieren.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 195/13Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. November 2018OMOM 3941Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichDirektanregung
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 349Absolutes Halteverbot bei Feuerwehr-Ausfahrt erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme