Verkehrsbehinderndes Parken in der Siedlung Praunheim eindämmen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3933 entstanden aus Vorlage: OF 504/7 vom 23.02.2015
Betreff: Verkehrsbehinderndes Parken in der Siedlung Praunheim eindämmen Der Parkdruck in der Siedlung Praunheim ist immens. Auf der Suche nach geeigneten Stellplätzen wird häufig auch verkehrsbehindernd geparkt. Problematisch und gefährlich wird dies dann, wenn Feuerwehr und Rettungswagen mögliche Einsatzorte nicht mehr erreichen können. Dies ist besonders im sehr engen 3. Bauabschnitt der Siedlung Praunheim der Fall. Farbmarkierungen und Poller konnten nur in wenigen Fällen Abhilfe schaffen. In anderen Städten wurden erfolgreich gemeinsame Kontrollfahrten von Polizei und Feuerwehr in den Abendstunden durchgeführt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, testweise gemeinsame Kontrollfahrten von Stadtpolizei und Feuerwehr in der Siedlung Praunheim durchzuführen, um wirksame verkehrliche Maßnahmen zu veranlassen. Diese Fahrten sollten nach 18:00 Uhr, insbesondere im sogenannten 3. Bauabschnitt, stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2015OFOF 504/7Verkehrsbehinderndes Parken in der Siedlung Praunheim eindämmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2015Sie sind hierOMOM 3933Verkehrsbehinderndes Parken in der Siedlung Praunheim eindämmenDirektanregung
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 751Verkehrsbehinderndes Parken in der Siedlung Praunheim eindämmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats