Öffentliche Toilette Carl-von-Weinberg-Park in Niederrad
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 1029/5 vom 19.10.2018
Betreff: Öffentliche Toilette Carl-von-Weinberg-Park in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, im Carl-von-Weinberg-Park eine öffentliche Toilette einzurichten bzw. das vorhandene Toilettenhäuschen wieder instand zu setzen.
Begründung: Der Spielplatz im Carl-von-Weinberg-Park wird gerne genutzt und ist sehr beliebt. Leider gibt es dort keine Toilette, da das vorhandene Toilettenhäuschen seit langer Zeit geschlossen ist. Der Park ist recht abgelegen und es gibt im nahen Umfeld keine Möglichkeit, eine Toilette zu nutzen. Daher ist es sinnvoll, das schon vorhandene Toilettenhäuschen wieder instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2018OFOF 1029/5Öffentliche Toilette Carl-von-Weinberg-Park in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. November 2018Sie sind hierOMOM 3928Öffentliche Toilette Carl-von-Weinberg-Park in NiederradDirektanregung
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 361Öffentliche Toilette Carl-von-Weinberg-Park in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats