Mehr Fahrradabstellplätze in den Ginnheimer Housing Areas!
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3876 entstanden aus Vorlage: OF 511/9 vom 06.09.2018
Betreff: Mehr Fahrradabstellplätze in den Ginnheimer Housing Areas! In den ehemaligen "Housing Areas", der Wohnsiedlung der ABG/FAAG, gibt es nur eine unzureichende Anzahl Fahrradständer an den Mietshäusern. Es werden regulär mehrere Räder nebeneinander an einzelne Ständer gebunden, was auch zu Behinderungen der Fußgängerinnen und Fußgänger führen kann. Selbst Kellerabgänge und Laternen werden dauerhaft genutzt. Bei sechs bis acht Wohneinheiten mit mindestens Zwei- bis Achtpersonenhaushalten pro Haus, ist meist nur ein Fahrradständer für zwei Räder vorhanden. Da es aus klimatischen und gesundheitlichen Gründen wünschenswert ist, das Radfahren von klein auf an zu unterstützen, sollte dies auch durch ein sicheres Anschließen der Fahrräder ermöglicht werden. Der Magistrat wird gebeten, in oben genannter Siedlung ausreichend Fahrradbügel zum Abstellen einzurichten und die Standorte mit dem Ortsbeirat/den Bewohnerinnen und Bewohnern abzustimmen. Dafür sollen keine Grünflächen versiegelt werden. Fahrradständer können auch auf Rasenflächen aufgestellt werden ohne geteertem oder geplätteltem Untergrund (siehe Schwimmbad Eschersheim). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2018OFOF 511/9Mehr Fahrradabstellplätze in den Ginnheimer Housing Areas!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3876Mehr Fahrradabstellplätze in den Ginnheimer Housing Areas!Direktanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 258Mehr Fahrradabstellplätze in den Ginnheimer Housing Areas!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats