Bürgersteig Scheidswaldstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Scheidswaldstraße gegenüber dem Kinderzentrum auszubessern oder zu erneuern, um die Sicherheit für ältere und unsichere Personen zu gewährleisten. Der aktuelle Zustand des Bürgersteigs stellt eine Gefährdung dar.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Scheidswaldstraße gegenüber dem Kinderzentrum Scheidswaldstraße (Hausnummern 41 bis 49) auszubessern bzw. zu erneuern, um ihn in einen sicheren Zustand zu versetzen.
Begründung
Während der Sanierung des Kinderzentrums haben nach Aussagen einer Bewohnerin häufig schwere Baufahrzeuge auf dem Bürgersteig vor den Häusern 41 bis 49 gestanden und diesen damit so deformiert, dass er wellig und abschüssig wurde. Der Bürgersteig vor dem Kinderzentrum wurde nach der Sanierung erneuert, nicht jedoch der auf der gegenüberliegenden Seite. Für ältere und nicht sicher gehende Personen stellt der heutige Zustand des Bürgersteigs eine Gefährdung der Sicherheit dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2023OFOF 295/4Bürgersteig ScheidswaldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023Sie sind hierOMOM 3850Bürgersteig ScheidswaldstraßeDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1730Bürgersteig ScheidswaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats