Abfallbehälter für den Peterskirchhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Abfallbehälter im Peterskirchhof aufzustellen, um die Vermüllung zu reduzieren. Dies ist notwendig, da die vorhandenen Behälter nicht ausreichen und die Bürger bereits selbst Müll einsammeln.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Abfallbehälter in ausreichender Größe und Anzahl mit vogelsicherer Überdeckelung, Pfandflaschenhaltern und Aschern im Peterskirchhof neben den Bänken aufzustellen, um die zunehmende Vermüllung in den Griff zu bekommen. Des Weiteren soll die Frequenz der Leerung erhöht werden. Falls die vorgenannte Lösung aus Denkmalschutzgründen nicht möglich ist, sollen für die Dauer der Coronapandemie temporär Abfalltonnen aufgestellt werden.
Begründung
Vor allem am Wochenende feiern viele Menschen im Peterskirchhof. Die vorhandenen Abfallbehälter reichen in Größe und Anzahl nicht aus, um den anfallenden Müll aufnehmen zu können. Vögel und Windböen verteilen den Müll im gesamten Park, sodass Bürgerinnen bzw. Bürger bereits selbst Müll einsammeln, um die FES in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2021OFOF 67/1Abfallbehälter für den PeterskirchhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 384Abfallbehälter für den PeterskirchhofDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1728Abfallbehälter für den PeterskirchhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats