Griesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt, dass der Magistrat geeignete Maßnahmen zur Beschattung des Spielplatzes Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße ergreift, um die Nutzung bei hohen Temperaturen zu verbessern. Dies soll durch Sonnensegel, Schirme oder weiteren Bewuchs geschehen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße wird von Kindern aus der Nachbarschaft und von Schülerinnen und Schülern der nahe gelegenen Eichendorffschule gut besucht. Trotz der Bäume auf dem Spielplatz ist die Beschattung, gerade des Sandkastens, nicht ausreichend und daher der Spielplatz in heißen Sommern nur eingeschränkt nutzbar.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für eine geeignete Beschattung zu sorgen, beispielsweise durch Sonnensegel, Starkwindsonnenschirme, weiteren Bewuchs oder ähnliche Maßnahmen. Dabei soll geprüft werden, ob dazu zusätzliche, für Klimaprogramme zur Verfügung gestellteHaushaltsmittel verwendet werden können.
Begründung
Nutzende des Spielplatzes kamen auf den Ortsbeirat zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2023OFOF 738/6Griesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/FoockenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023Sie sind hierOMOM 3831Griesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/FoockenstraßeDirektanregung
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1673Griesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/FoockenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats