Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 04.01.2015
Betreff: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. ohne finanziellen Mehraufwand und 2. ohne bauliche Veränderungen möglich ist, bei den Buslinien 81 und 82 zusätzlich eine Haltestelle a) im Bereich der Siedlung "Im Teller" und b) am Parkplatz "An der Goetheruh" zu installieren.
Begründung: Die Buslinien 81 und 82 werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass man zusätzlich eine Haltestelle im Bereich der Siedlung "Im Teller" und am Parkplatz "An der Goetheruh" installieren möge. Mit Blick auf die Haushaltslage möchte der Ortsbeirat daher wissen, ob diesem Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand und ohne bauliche Veränderungen entsprochen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2015OFOF 1011/5Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2015Sie sind hierOMOM 3830Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82Direktanregung
- 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 639Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats