Parken in der Straße An der Litzelwiese regeln
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Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 486/7 vom 06.01.2015
Betreff: Parken in der Straße An der Litzelwiese regeln Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die das illegale Parken in der Straße An der Litzelwiese in Höhe der Häuser Nr. 1 bis 15 unterbinden.
Begründung: Parkverbote in der Straße An der Litzelwiese auf Höhe der Häuser Nr. 1 bis 15 werden trotz Parkverbotsschilder im Kurvenbereich regelmäßig missachtet. Die genannten Häuser liegen an einem Gehweg, der nur von einem Zugang von der Straße erreichbar ist. Im Ernstfall können Krankenwagen und Feuerwehr diese Grundstücke somit nicht erreichen. Deswegen wird der Magistrat gebeten, dort die Parkverbote klarer zu kennzeichnen, was z. B. mit einer entsprechenden Straßenmarkierung möglich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2015OFOF 486/7Parken in der Straße .An der Litzelwiese. regelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2015Sie sind hierOMOM 3791Parken in der Straße An der Litzelwiese regelnDirektanregung
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 927Parken in der Straße An der Litzelwiese regelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats