Parken in der Straße .An der Litzelwiese. regeln
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Litzelwiese" regeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken "An der Litzelwiese" organisatorisch besser zu regeln. Begründung: Parkverbote in der Straße "An der Litzelwiese" auf Höhe der Häuser Nr. 1 -15 werden trotz Parkverbotsschilder im Kurvenbereich regelmäßig missachtet. Die genannten Häuser liegen an einem Gehweg, der nur von einem Zugang von der Straße erreichbar ist. Im Ernstfall können Krankenwagen und Feuerwehr diese Grundstücke somit nicht erreichen. Deswegen bitten wir den Magistrat dort die Parkverbote klarer zu kennzeichnen, was z.B. mit einer entsprechenden Straßenmarkierung möglich wäre.
Inhalt
Antrag vom 06.01.2015, OF 486/7
Betreff: Parken in der Straße "An der Litzelwiese" regeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken "An der Litzelwiese" organisatorisch besser zu regeln.
Begründung: Parkverbote in der Straße "An der Litzelwiese" auf Höhe der Häuser Nr. 1 -15 werden trotz Parkverbotsschilder im Kurvenbereich regelmäßig missachtet. Die genannten Häuser liegen an einem Gehweg, der nur von einem Zugang von der Straße erreichbar ist. Im Ernstfall können Krankenwagen und Feuerwehr diese Grundstücke somit nicht erreichen. Deswegen bitten wir den Magistrat dort die Parkverbote klarer zu kennzeichnen, was z.B. mit einer entsprechenden Straßenmarkierung möglich wäre.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2015Sie sind hierOFOF 486/7Parken in der Straße .An der Litzelwiese. regelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2015OMOM 3791Parken in der Straße An der Litzelwiese regelnDirektanregung
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 927Parken in der Straße An der Litzelwiese regelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme