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Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften Sanierung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes während der Sanierung zu vermeiden, um die Lebensqualität der Anwohner und der betroffenen Gruppen nicht zu beeinträchtigen. Dies soll sicherstellen, dass die Nutzung des Platzes weiterhin möglich bleibt.

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Anregung

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der grundhaften Sanierung des Brückenspielplatzes wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Komplettsperrung des Platzes kommt.

Begründung

Eine Komplettsperrung über Monate würde die Elterninitiative E.I.S. sowie angrenzende Kindereinrichtungen, Tagesmütter, Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Anwohnerinnen und Anwohner vor besondere Herausforderungen stellen bzw. eine große Einschränkung ihres Alltags bedeuten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2023OFOF 695/5Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften SanierungOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 24. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3784Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften Sanierung
    Direktanregung
  3. 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1398Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften Sanie-rungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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