Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften Sanierung
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes während der Sanierung zu vermeiden, um die Lebensqualität der Anwohner und der betroffenen Gruppen nicht zu beeinträchtigen. Dies soll sicherstellen, dass die Nutzung des Platzes weiterhin möglich bleibt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der grundhaften Sanierung des Brückenspielplatzes wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Komplettsperrung des Platzes kommt.
Begründung
Eine Komplettsperrung über Monate würde die Elterninitiative E.I.S. sowie angrenzende Kindereinrichtungen, Tagesmütter, Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie Anwohnerinnen und Anwohner vor besondere Herausforderungen stellen bzw. eine große Einschränkung ihres Alltags bedeuten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023OFOF 695/5Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften SanierungOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. März 2023Sie sind hierOMOM 3784Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften SanierungDirektanregung
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1398Keine Komplettsperrung des Brückenspielplatzes im Zusammenhang mit seiner grundhaften Sanie-rungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats