Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3784 entstanden aus Vorlage: OF 830/6 vom 17.10.2018
Betreff: Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planen Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig die Ausschreibung des Kindergartens für die Parkstadt II vorzunehmen.
Begründung: Damit geeignete Träger für einen zu gründenden Kindergarten in der Parkstadt II ausreichend Vorbereitungszeit haben, ist es erforderlich, dass die Ausschreibungsunterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Pfarrei Sankt Margareta hat bereits ihr Interesse an einer Trägerschaft bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2018OFOF 805/6Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2018OFOF 830/6Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3784Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planenDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 237Unterliederbach: Geeignetes Gebäude für einen Kindergarten in der Parkstadt II planenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats