Teils gefährlichen Bauverkehr durch den engen Ortskern von Berkersheim stoppen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 593/10 vom 03.09.2018
Betreff: Teils gefährlichen Bauverkehr durch den engen Ortskern von Berkersheim stoppen Der Magistrat wird gebeten, den seit Monaten als zu gefährlich eingeschätzten Bauverkehr durch Berkersheim in geeigneter Weise und auf sicherer Streckenlösung umgehend neu regeln zu lassen. Die Bahn kann hier nicht aus der Verantwortung entlassen werden.
Begründung: Nicht hinnehmbar bleibt, dass von allen vier bisher bekannten Bauverkehrsvarianten nur die gefährlichste umgesetzt wird. Die Alternativen (Andienung per Bahn bis Berkersheim, Brückenlösung zur B 3 neu und entlang der Bahnstrecke in westlicher Richtung) wurden verworfen. Sichere Bürgersteige fehlen jedoch fast völlig, es kommt zu Gefährdungen von Kita- und Grundschulkindern sowie Radfahrern. Auf Ankündigungen der Bahn (beispielsweise bezüglich der Vermeidung des gefährlichen Bauverkehrs) kann aufgrund wiederholt leidvoller Erfahrungen leider nicht mehr gesetzt werden. Somit muss umgehend - auch mit Nachdruck - Einfluss auf die Bahn genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2018OFOF 593/10Teils gefährlichen Bauverkehr durch den engen Ortskern von Berkersheim stoppenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3729Teils gefährlichen Bauverkehr durch den engen Ortskern von Berkersheim stoppenDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 94Teils gefährlichen Bauverkehr durch den engen Ortskern von Berkersheim stoppenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats