Zebrastreifenübergänge barrierefrei gestalten
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 405/12 vom 23.11.2014
Betreff: Zebrastreifenübergänge barrierefrei gestalten Vorgang: ST 286/14 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Stellungnahme ST 286, wonach im ersten Halbjahr 2014 die Umsetzung erfolgen sollte, nunmehr zu veranlassen, dass an den beiden Seiten des Zebrastreifenübergangs, insbesondere an der Mittelinsel, sowie dem Zebrastreifenübergang Ernst-Abbe-Straße zum Riedbergzentrum die bis zu fünf Zentimeter bezi ehungsweise vier Zentimeter gemessenen über dem Straßenasphalt stehenden Bordsteinkanten durch technische oder mechanische Bearbeitung niveaugleich abzusenken. Damit können die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesenen Personen diese Übergänge künftig selbstständig ohne fremde Hilfe überqueren.
Begründung: In dem oben beschriebenen Bereich der Altenhöferallee befinden sich eine Seniorenresidenz sowie ein Pflegeheim mit mobilitätseingeschränkten Personen, die diese Zebrastreifenübergänge zügig und ohne Hindernisse - wie zu hohe Bordsteinkanten - überqueren können sollten. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Einrichtungen nunmehr vollständig bezogen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2014STST 286Übergänge barrierefrei gestaltenStellungnahme
- 23. November 2014OFOF 405/12Zebrastreifenübergänge barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2014Sie sind hierOMOM 3725Zebrastreifenübergänge barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 445Zebrastreifenübergänge barrierefrei gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats