Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz an der Deidesheimer Straße durch Ballfangnetze einzuzäunen, um Schäden an angrenzenden Grundstücken zu vermeiden. Die Begründung verweist auf mögliche Feuchtigkeitsschäden an der Hauswand, die nicht durch Bälle verursacht wurden.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen.
Begründung
Nach einer Inaugenscheinnahme durch ein Mitglied des Ortsbeirates erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20 bis 100 Zentimeter über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2021OFOF 99/6Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2021OFOF 113/6Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 371Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer StraßeDirektanregung
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1779Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats