Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen
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Hufnagelstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Schulhof Günderrodeschule für die Öffentlichkeit sperren18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Durchgezogene Linien sind keine Empfehlung: Schulwegsicherung an der Günderrodeschule16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Dauerproblem Falschparker in der Hufnagelstraße endlich lösen23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hufnagelstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 31.08.2018
Betreff: Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkanten an dem Fußgängerüberweg in der Idsteiner Straße/Ecke Hufnagelstraße abzusenken und somit barrierefrei zu gestalten.
Begründung: Der genannte Fußgängerüberweg erschwert durch die zu hohe Bordsteinkante das Queren der Straße für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen. Die Straße liegt in der unmittelbaren Nähe der S-Bahn-Station "Galluswarte" und ist Teil der Wegverbindung zwischen "altem" und "neuem" Gallus (Europaviertel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2018OFOF 719/1Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3695Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machenDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 120Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats