Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Dies ist notwendig, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern auf dem Schulweg, zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern.
Begründung
Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2021OFOF 94/6Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen FalschparkerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 365Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen FalschparkerDirektanregung
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1863Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen FalschparkerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats