Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe in der Vegetationsperiode ausreicht und ob eine Verbesserung notwendig ist. Dies wurde vorgeschlagen, da Anwohner die unzureichende Beleuchtung kritisieren, insbesondere wenn die Bäume Laub tragen und die Helligkeit an den Fußgängerüberwegen sinkt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel Zur Kalbacher Höhe/ Am Bonifatiusbrunnen/Renoirallee auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist.
Begründung
An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2023OFOF 354/12Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher HöheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3637Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher HöheDirektanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1205Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher HöheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats