Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem Humor
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2014, OM 3627 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 17.10.2014
Betreff: Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem Humor Vorgang: OI 55/2014 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung etwa im Rahmen des "Masterplans II" und ihres 200. Gründungsjubiläums im Jahr 2017 an einer Platzgestaltung des gemäß der Ortsbeiratsinitiative OI 55 zu benennenden "Tilly-Edinger-Platzes" beteiligen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2014OFOF 565/2Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem HumorOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2014OIOI 55Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem HumorInitiative
- 3. November 2014Sie sind hierOMOM 3627Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem HumorDirektanregung
- 6. Februar 2015STST 211Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem HumorStellungnahme
- 11. September 2015OFOF 780/2Einrichtung des Tilly-Edinger-PlatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2015OMOM 4548Einrichtung des Tilly-Edinger-PlatzesDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 71Einrichtung des Tilly-Edinger-PlatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats