Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der Freiherr-vom-Stein-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umbaumaßnahmen zur Schaffung von zwei zusätzlichen Klassenräumen an der Freiherr-vom-Stein-Schule zu genehmigen. Dies ist notwendig, um die Raumnot zu lindern und die Aufnahmekapazitäten für Fünftklässler im Frankfurter Süden zu erhöhen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zügig die Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume der Freiherr-vom-Stein-Schule zu genehmigen, um die Raumnot an der Schule zu lindern und die Aufnahmekapazitäten für Fünftklässler im Frankfurter Süden zu erhöhen.
Begründung
Im Vertrauen darauf, dass die 2018 beantragten Umbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden, hat die Freiherr-vom-Stein-Schule vier Jahre lang jedes Jahr freiwillig eine zusätzliche fünfte Klasse aufgenommen. Die Umbaumaßnahmen sind von der Stadt 2022 jedoch abgelehnt worden. Nun soll der Antrag erneut geprüft werden, da die Kapazitäten für neue fünfte Klassen im Frankfurter Süden sehr eingeschränkt sind. Zudem besteht in der Freiherr-vom-Stein-Schule ein akutes Raumproblem, da durch die Umstellung von G8 zu G9 der Schule zusätzlich sechs Räume für die Tutorien der Oberstufe fehlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2023OFOF 662/5Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der FreiherrvomSteinSchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3619Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der FreiherrvomSteinSchuleDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2284Genehmigung der Umbaumaßnahmen zur Gewinnung zweier zusätzlicher Klassenräume in der Freiherr-vom-Stein-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00