Sindlingen: Verkehrssicherheit in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße erhöhen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3602 entstanden aus Vorlage: OF 767/6 vom 26.08.2018
Betreff: Sindlingen: Verkehrssicherheit in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung zu berichten . In die Untersuchung sind auch bauliche Maßnahmen einzubeziehen.
Begründung: Beide Straßen sind eng, parkende Kraftfahrzeuge auf jeweils beiden Straßenseiten erschweren zudem die Übersichtlichkeit. Ungeachtet der beengten und unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse wird nach Wahrnehmung von Anwohnern immer wieder erheblich zu schnell gefahren. Im Jahr 2018 kam es bereits zu einem Unfall mit Personen- und Sachschaden. Im Interesse der Verkehrssicherheit für die Anwohner und den am Autoverkehr Teilnehmenden ist eine schnelle und intensive Prüfung zur Verbesserung der jetzigen Situation angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2250 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2018OFOF 767/6Sindlingen: Verkehrssicherheit in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3602Sindlingen: Verkehrssicherheit in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße erhöhenDirektanregung
- 3. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2250Sindlingen: Verkehrssicherheit in der Albert-Blank-Straße und der Hermann-Küster-Straße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats