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Griesheim: Baumpflanzungen Neufeldwiese

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda mit Bäumen zu bepflanzen. Dies soll die Wiese naturnäher gestalten und die Lebensqualität der Anwohner erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda mit Bäumen zu bepflanzen.

Begründung

Da die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda nicht genutzt wird, könnte sie deutlich naturnaher angelegt werden und mit deutlich mehr Bäumen bepflanzt werden. Die Vorteile sind: - Aufforstung (ggf. Potential für Ausgleichsmaßnahmen); - natürlicher Lärmschutz vor der nahe gelegenen Autobahn; - Grundwasser zwei Meter unter Geländeoberkante, Bäume haben gute Überlebenschancen; - Entfall der Kosten für das Mähen; - ein vorhandener kranker Baum an der Grenze zur Bebauung, der ohnehin mittelfristig gefällt werden müsste, könnte direkt vor Ort ersetzt werden. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner der Wiese begrüßen die Maßnahme und würden auch die Patenschaft für das Wässern der neu gepflanzten Bäume übernehmen. Es könnten sogar Obst- und Nussbäume oder Esskastanien gepflanzt werden, um ein Stück "Essbare Stadt" zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2021OFOF 86/6Griesheim: Baumpflanzungen NeufeldwieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 358Griesheim: Baumpflanzungen Neufeldwiese
    Direktanregung
  3. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1690Griesheim: Baumpflanzungen NeufeldwieseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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