Griesheim: Baumpflanzungen Neufeldwiese
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda mit Bäumen zu bepflanzen. Dies soll die Wiese naturnäher gestalten und die Lebensqualität der Anwohner erhöhen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda mit Bäumen zu bepflanzen.
Begründung
Da die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda nicht genutzt wird, könnte sie deutlich naturnaher angelegt werden und mit deutlich mehr Bäumen bepflanzt werden. Die Vorteile sind: - Aufforstung (ggf. Potential für Ausgleichsmaßnahmen); - natürlicher Lärmschutz vor der nahe gelegenen Autobahn; - Grundwasser zwei Meter unter Geländeoberkante, Bäume haben gute Überlebenschancen; - Entfall der Kosten für das Mähen; - ein vorhandener kranker Baum an der Grenze zur Bebauung, der ohnehin mittelfristig gefällt werden müsste, könnte direkt vor Ort ersetzt werden. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner der Wiese begrüßen die Maßnahme und würden auch die Patenschaft für das Wässern der neu gepflanzten Bäume übernehmen. Es könnten sogar Obst- und Nussbäume oder Esskastanien gepflanzt werden, um ein Stück "Essbare Stadt" zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2021OFOF 86/6Griesheim: Baumpflanzungen NeufeldwieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 358Griesheim: Baumpflanzungen NeufeldwieseDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1690Griesheim: Baumpflanzungen NeufeldwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats