Masterplan „Campus-Meile“
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3574 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 28.08.2014
Betreff: Masterplan "Campus-Meile" Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Masterplan "Campus-Meile" erstellt werden kann, der folgende Punkte beinhaltet:
- Verkehrstechnische Vernetzung der drei Campus, gegebenenfalls Fahrradstrecken in beide Richtungen; 2. digitale Vernetzung der Hochschulen; 3. städtebauliche Wiederherstellung der Alleensituation vom Polizeipräsidium bis zur Nationalbibliothek. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu berichten, ob er die Gründung eines entsprechenden Vereins zur Kooperation der Hochschulen und Bibliotheken unterstützen würde. Begründung: Mit der neuen Frankfurt School of Finance and Management entsteht ein Band der Bildung mitten im Nordend. Deshalb sollten städtebauliche und verkehrstechnische Aufgaben nun koordiniert und eine Kooperation der Bildungseinrichtungen zum Wohle der Stadt forciert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2014OFOF 652/3Masterplan .Campus-Meile.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. Oktober 2014Sie sind hierOMOM 3574Masterplan „Campus-Meile“Direktanregung
- 16. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 98Masterplan "Campus-Meile"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats