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Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu prüfen und zu berichten, um ein schnelles und stabiles Internet für die nördlichen Stadtteile, insbesondere Nieder-Eschbach, zu gewährleisten. Dies ist wichtig, da schnelles Internet Teil der Daseinsvorsorge ist und die Bürgerinnen und Bürger immer wieder über Internetausfälle klagen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt am Main bislang ergriffen hat und welche Maßnahmen in Planung sind, um schnellstmöglich ein schnelles und stabiles Internet für die nördlichen Stadtteile und damit auch Nieder-Eschbach zu gewährleisten.

Begründung

Schnelles und stabiles Internet ist eine städtische Aufgabe, denn es handelt sich um einen Teil der Daseinsvorsorge. Die Stadt muss die Rahmenbedingungen für die Breitbandinfrastruktur und somit auch die digitale Infrastruktur schaffen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach klagen die Bürgerinnen und Bürger immer wieder über Internetausfälle und eine stockende oder langsame Internetverbindung. Nicht erst seit der Pandemie und vermehrter Home- und Mobileoffice-Nutzung ist ein schnelles Internet für viele Menschen ein Standortkriterium.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2023OFOF 210/15Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3573Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 927Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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