Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Kosten für temporäre Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2 zu prüfen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu erhöhen und die Pflege der Installationen sicherzustellen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten:
- Wie viele temporäre Pflanzkübel und Parklets sind insgesamt wo geplant?
- Was kosten die temporären Parklets und Pflanzkübel in der Anschaffung inklusive Bepflanzung?
- Wer ist für die Instandhaltung und Pflege in welchen Intervallen zuständig und was wird diese kosten?
- Wie viel Patenschaften sind für die Pflanzkübel schon geschlossen worden?
- Was geschieht nach der temporären Erprobungsphase mit den Pflanzkübeln und Parklets? Gibt es ein Weiterverwertungs- und Entsorgungskonzept?
Begründung
Die geplante Installation von Parklets und Pflanzkübeln soll die Aufenthaltsqualität in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen erhöhen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass die Parklets und Pflanzkübel auch angemessen gepflegt und instandgehalten werden. Die obigen Fragen kamen von Anwohnern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2023OFOF 597/2Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3555Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2Direktanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1253Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.