Anbringen von Abfallbehältern an der Haltestelle „Schwarzwaldstraße“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3555 entstanden aus Vorlage: OF 922/5 vom 23.09.2014
Betreff: Anbringen von Abfallbehältern an der Haltestelle "Schwarzwaldstraße" Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu veranlassen, an der Haltestelle "Schwarzwaldstraße" einen größeren oder einen zweiten Abfallbehälter anzubringen.
Begründung: An der Haltestelle "Schwarzwaldstraße" befinden sich ein Bäcker, ein Getränkemarkt und gegenüber der Imbiss Pizza Hut. Diese Läden werden sehr gut auch von Schülerinnen und Schülern besucht, die nach Schulschluss am frühen Nachmittag mit der Straßenbahn nach Hause fahren. Der kleine Abfallbehälter an der Haltestelle kann die Hinterlassenschaften nicht alle aufnehmen und quillt regelmäßig über. Der Unrat liegt dann auf dem Bürgersteig. Das sieht nicht nur hässlich aus, es ist auch unhygienisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2014OFOF 922/5Anbringen von Abfallbehältern an der Haltestelle .Bruchfeldstraße/Schwarzwaldstraße.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2014Sie sind hierOMOM 3555Anbringen von Abfallbehältern an der Haltestelle „Schwarzwaldstraße“Direktanregung
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 68Anbringen von Abfallbehältern an der Haltestelle "Schwarzwaldstraße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats