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Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9

Vorlagentyp: OM
277 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 686/1 vom 29.07.2018

Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1; ST 155/14 Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3550 durch die Vorlage OA 304 ersetzt wurde. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Oktober 2013OFOF 361/1Schandfleck Allerheiligenstraße 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2013OMOM 2617Schandfleck Allerheiligenstraße 9Direktanregung
  3. 24. Januar 2014STST 155Schandfleck Allerheiligenstraße 9Stellungnahme
  4. 29. Juli 2018OFOF 686/1Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 14. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3550Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9
    Direktanregung
  6. 18. September 2018OAOA 304Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9Anregung
  7. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 277 WochenSTST 231Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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