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Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
65 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Dächer des Lessing-Gymnasiums mit Solaranlagen auszustatten und die Möglichkeit einer Kombination aus Dachbegrünung und PV-Anlagen zu prüfen. Dies soll zur Erreichung der Klimaziele Frankfurts beitragen und die Schule in ihrer Umweltpädagogik unterstützen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. schnellstmöglich die Dächer des Lessing-Gymnasiums mit Solaranlagen auszustatten. Hierbei soll mindestens der Neubau, wenn bautechnisch möglich jedoch auch der Altbau, berücksichtigt werden. Hierbei kann der Magistrat in enger Abstimmung mit dem Lessing-Gymnasium entweder eine Installation durch die Stadt selbst, die Mainova oder durch Ausschreibung der Dachflächen an eine gemeinnützige Solarinitiative, Bürgerenergiegenossenschaft o. ä. veranlassen. Dabei soll die Anlage auch als Bildungs- und Demonstrationsanlage für die Schule dienen können,
  2. hierzu im Vorfeld zu prüfen, ob sich die Dächer der Gebäude auch für eine Kombination aus Dachbegrünung und halbtransparenten PV-Anlagen eignet und im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine solche Kombination für die Installation vorzusehen. Im Fall, dass die Stadt den Betrieb und die Wartung der Anlage nicht selbst übernimmt, soll zumindest die Begrünung durch das Grünflächenamt gepflegt werden.

Es dient zur Kenntnis, dass im Lessing-Gymnasium großes Interesse an einer solchen Solaranlage besteht und die dafür gegründete Klima-AG für etwaige Förderungen bereits mit dem Land Hessen in Verbindung steht.

Begründung

Dass Frankfurt einen rasanten Ausbau der Solarenergie braucht, um die selbstgesteckten Klimaziele zur erreichen, sollte unstreitig sein. Nicht nur für den allgemeinen Ausbau von Solaranlagen auf städtischen Dächern wäre es ein gutes Signal, wenn mehr Schulen schnellstmöglich eine PV-Anlage auf das Dach bekämen. Eine Solaranlage würde sich optimal in die Klima- und Umweltpädagogik einfügen, könnte Energiekosten der Schule sparen und als Bildungs- und Demonstrationsanlage die Bedeutung der Solarenergie im Unterricht aufzeigen, zum nachmachen einladen und damit als Multiplikator in die Schulgemeinschaft und weit darüber hinaus dienen. Das Lessing-Gymnasium verfügt sowohl über große Dachflächen als auch über eine aktive Klima-AG, in der sich die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler auch für eine Solaranlage auf den Dächern der Schule einsetzen. Es steht also zu erwarten, dass diese auch einen Mehrwert für die pädagogische Arbeit bewirken werden. Hier auch eine Verpachtung der Dachflächen in Betracht zu ziehen entspricht auch den "Leitlinien für wirtschaftliches Bauen" der Stadt Frankfurt: "Es ist dabei im Hinblick auf eine rasche Umsetzung und die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob die Stadt sowie die städtischen und stadtnahen Gesellschaften die [. . .] Dach- und Fassadenflächen selbst nutzen, oder der Mainova bzw. privaten Dritten, wie z. B. Bürgersolarvereinen, zur Verfügung stellen".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2023OFOF 585/2Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-GymnasiumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3549Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-Gymnasium
    Direktanregung
  3. 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 744Solaranlagen und Begrünung auf öffentlichen Dächern: Lessing-GymnasiumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 26 · 04.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 22.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 19.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 29 · 11.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

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