Ökologische Aufwertung des Nieder Mainufers auch ohne Parallelwerk
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Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3516 entstanden aus Vorlage: OF 1117/6 vom 22.09.2014
Betreff: Ökologische Aufwertung des Nieder Mainufers auch ohne Parallelwerk Vorgang: B 312/14 Der Magistrat wird gebeten, Konzepte zu entwickeln und den politischen Gremien vorzustellen, wie das Ufer des Mains im Bereich von Nied auch ohne den Bau eines Parallelwerks ökologisch aufgewertet werden kann.
Begründung: Wie der Magistrat in seinem Bericht vom 11.08.2014, B 312, mitgeteilt hat, wurde der Plan, das Nieder Mainufer durch den Bau eines Parallelwerks ökologisch aufzuwerten, aufgrund des Widerstands des Ruderclubs fallen gelassen. Durch eine Art Steinaufschüttung parallel zum Ufer im Fluss sollten für ablaichende Fische wellenberuhigte Bereiche geschaffen werden, wodurch den Ruderern aber ihre Trainingszone zu schmal wurde. Nun sollte wenigstens versucht werden, durch weniger aufwendige und umstrittene Maßnahmen noch einen Rest von ökologischer Aufwertung zu realisieren. Vielleicht ist es ja möglich, die Schilfzonen etwas zu verbreitern, am Ufer gibt es Ansätze dazu. Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten zur ökologischen Strukturverbesserung. Alternativlos sollte man auf das Parallelwerk jedenfalls nicht verzichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2014BB 312Interessen des Rudersports im Frankfurter Westen berücksichtigenMagistratsbericht
- 22. September 2014OFOF 1117/6Ökologische Aufwertung des Nieder Mainufers auch ohne ParallelwerkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2014Sie sind hierOMOM 3516Ökologische Aufwertung des Nieder Mainufers auch ohne ParallelwerkDirektanregung
- 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1568Ökologische Aufwertung des Nieder Mainufers auch ohne ParallelwerkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats