Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3496 entstanden aus Vorlage: OF 662/10 vom 15.09.2014
Betreff: Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage Homburger Landstraße in Höhe der Autobahnbrücke ein zusätzliches gelbes Blinklicht zu installieren, welches die Rechtsabbieger in Richtung Am Dachsberg auf mögliche Fußgänger aufmerksam macht.
Begründung: Im Bereich der Fußgängerampel der Straße Am Dachsberg unter der Autobahnbrücke (gegenüber des REWE-Marktes) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Autofahrer, die von der Homburger Landstraße in die Straße Am Dachsberg einfahren, achten häufig nicht darauf, dass gleichzeitig die Fußgängerampel Grün zeigt. Die Autobahnbrücke taucht den gesamten Einmündungsbereich auch tagsüber in Dunkelheit. Ein Blinklicht, das die Rechtsabbieger auf mögliche Fußgänger hinweist, könnte hier Abhilfe schaffen. An dieser Kreuzung ist es bereits mehrfach zu Beinahe-Unfällen gekommen. Fußgänger konnten sich vor Pkws nur durch einen Sprung beiseite retten, welche ohne auf den Fußgängerverkehr zu achten mit hohem Tempo in die Straße Am Dachsberg einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2014OFOF 662/10Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am DachsbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. September 2014Sie sind hierOMOM 3496Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am DachsbergDirektanregung
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1596Zusätzliches gelbes Blinklicht an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am DachsbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats