Parksituation in der Straße An der Mannsfaust
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 938/5 vom 22.07.2018
Betreff: Parksituation in der Straße An der Mannsfaust Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust - hier zu nennen ist vor allen Dingen das Parken auf dem nördlichen Bürgersteig, zwischen der Hausnummer 10 und der Mathildenstraße, und im Wendehammer - vorzugehen.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust beschwert. Die Autos parken verkehrswidrig auf dem nördlichen Teil des Bürgersteigs und im Wendehammer. Dieses Verhalten behindert nicht nur die Fußgängerinnen und Fußgänger, die den Bürgersteig dann nicht mehr nutzen können, sondern stellt für mobilitätseingeschränkte Personen ein teilweise unüberwindbares Hindernis dar. Des Weiteren wird die Zufahrt für die Feuerwehr, den Krankenwagen oder die Müllabführt erschwert oder gar unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2018OFOF 938/5Parksituation in der Straße An der MannsfaustOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2018Sie sind hierOMOM 3490Parksituation in der Straße An der MannsfaustDirektanregung
- 26. November 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2209Parksituation in der Straße An der MannsfaustStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats