Wiederaufstellen der Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage für die ältere Bevölkerung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3437 entstanden aus Vorlage: OF 561/10 vom 20.07.2018
Betreff: Wiederaufstellen der Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage für die ältere Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Ende des Jahres 2011 entfernten Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage testweise wieder aufzustellen.
Begründung: Den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern - insbesondere des Sozialzentrums Marbachweg - fehlen bei anhaltend heißen Temperaturen die Bänke im Schatten. Im Moment sind hauptsächlich sonnenreiche Sitzbänke im sogenannten "Rosengärtchen" vorhanden, die bei dieser anhaltenden heißen Wetterlage nicht zum Ausruhen einladen. Auch haben die damals Lärm verursachenden Jugendlichen inzwischen schon lange ihren Bolzplatz als Freizeitangebot bei der Gederner Straße und halten sich nicht mehr im Schliemannweg auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2018OFOF 561/10Wiederaufstellen der Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage für unsere ältere BevölkerungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. August 2018Sie sind hierOMOM 3437Wiederaufstellen der Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage für die ältere BevölkerungDirektanregung
- 2. November 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2039Wiederaufstellen der Bänke in der Schliemannweg-Grünanlage für die ältere BevölkerungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats