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Bockenheim attraktiver gestalten!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
51 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Umrandung des Baumes an der Leipziger Straße fachgerecht zu erneuern und den Eigentümer der Ladengalerie an seine Pflichten zu erinnern. Dies ist notwendig, da die aktuelle Umrandung nicht nur ästhetisch untragbar ist, sondern auch eine Gefahrenquelle darstellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Leipziger Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Anregung

Der Ortsbeirat nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2424, und bittet den Magistrat erneut, tätig zu werden.

Dabei sollen zudem folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Wurde mit dem Eigentümer der Ladengalerie bzw. seiner Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen, um die gemauerte Umfassung des Baums fachgerecht zu erneuern?
  2. Wenn nein - wann erfolgt diese Kontaktaufnahme (Mailadresse der Verwaltung sowie Telefonnummer können im Ortsbeirat erfragt werden)?
  3. Wenn ja - welches Ergebnis und welcher Zeitrahmen für die Ausbesserung der Baumumrandung konnten vereinbart werden?

Begründung

Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme, dass sich der Baum (Platane) im Eingangsbereich zur Ladengalerie Leipziger Straße nicht in öffentlichem Raum befindet. Er werde zwar von der Stadt gewässert, die Ausbesserung der vielfach defekten und schadhaften Umrandung des Baums mit Pflastersteinen zähle allerdings nicht zu seinen Aufgaben, sondern sei Aufgabe des Eigentümers der Ladengalerie. Diese Antwort irritiert, zumal sich das denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in unmittelbarer Nähe der Platane im Eigentum der Stadt befindet. Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats wird nun allerdings gebeten, den Eigentümer umgehend an seine entsprechenden Pflichten zu erinnern. Die aktuelle schadhafte Umrandung des Baumes ist nicht nur ästhetisch untragbar, sondern auch gefährlich, da die losen Pflastersteine Zugänge versperren und zudem zweckentfremdet werden könnten (siehe Fotos).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2022OFOF 414/2Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Juli 2022OMOM 2447Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches HausDirektanregung
  3. 14. Oktober 2022STST 2424Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches HausStellungnahme
  4. 2. Januar 2023OFOF 569/2Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - PlataneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 23. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3433Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - Platane
    Direktanregung
  6. 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1276Bockenheim attraktiver gestalten! Leipziger Straße/Eingang Ladengalerie - PlataneStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 5
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1276) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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