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Sanierung von Mauer, Toren und Zaun vor der Turnhalle der Meisterschule in Sindlingen

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 1095/6 vom 04.08.2014

Betreff: Sanierung von Mauer, Toren und Zaun vor der Turnhalle der Meisterschule in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzungsmauer, die Zugangstore und den Metallzaun des Schulhofes vor der Turnhalle der Meisterschule in Sindlingen zu sanieren .

Begründung: Die Begrenzungsmauer mit Metallzaun sowie die beiden Tore zum Schulhof vor der Turnhalle der Meisterschule in der Sindlinger Herbert-von-Meister-Straße befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Die letzte Renovierung liegt Jahrzehnte zurück. Zur Erhaltung der Bausubstanz der Objekte ist eine baldige Sanierung dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2014OFOF 1095/6Sanierung von Mauer, Toren und Zaun vor der Turnhalle der Meisterschule in SindlingenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. September 2014Sie sind hier
    OMOM 3395Sanierung von Mauer, Toren und Zaun vor der Turnhalle der Meisterschule in Sindlingen
    Direktanregung
  3. 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1497Sanierung von Mauer, Toren und Zaun vor der Turnhalle der Meisterschule in SindlingenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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