Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
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Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 20.06.2016
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen.
Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016OFOF 21/7Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016Sie sind hierOMOM 338Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1388Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats